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Immobilienbezogene Auskunft
In Uruguay können die uruguayischen Bürger und die Ausländer, irgendeiner Herkunft und ohne jeder Beschränkung, Land kaufen. Das Landgut kann auf eigenen Namen (natürliche Person) oder auf den Namen einer Handelsgesellschaft, wie z.B. einer Aktiengesellschaft, (deren Namensaktien für den Kauf von Landgütern bestimmt sein sollen) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung u.a., gekauft werden.
Die Kaufarten für den Erwerb von Immobilien, gemäß dem uruguayischen Recht sind der Kaufvertrag, der Austausch, die Schenkung, den Nachlass von Todes wegen und Ersitzung. Es gibt auch andere Formen des Erwerbs, die nicht so geläufig sind wie Beitrag an die Gesellschaft und Rente auf Lebenszeit.
Landgüter, Bauernhöfe, Landgrundstücke im Allgemeinen, kleine Farmen oder Grundstücke am Meer oder am Ozean, an Seen usw.
Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Parzellen oder bebaute Grundstücke usw.
Das uruguayische juristische System ist völlig zuverlässig und gewiss in Bezug auf das Eigentum bei Rechtsgeschäften. Das Eigentum wird mit einer Eigentumsurkunde bewiesen, die durch eine notarielle Niederschrift in einigen Fällen und durch gerichtliches Urteil (Nachlass oder Ersitzung) in anderen bestätigt wird. In allen Fällen muss die Beschreibung und die gesamte Vermarkung des Grundstücks (Grundbuchnummer, Plan, Katastereinschreibung usw.) aufgeführt sein, sowie die Daten des/der Besitzers/-. Außerdem wird die Eigentumsurkunde im Register des Grundstückeigentums eingeschrieben; dieses Amt hängt vom Bildungs- und Kulturministerium ab (www.dgr.gub.uy).
Der Notar ist ein diplombefähigter Berater, dem sein Diplom in der Universität für Rechtswissenschaften verliehen wird. Die Notare führen ihren öffentlichen Beruf auf privater Ebene aus und befinden sich deswegen bei allen ihren Amtshandlungen unter der Kontrolle des Obersten Gerichtshofes. Sie vertreten den öffentlichen Treu und Glauben und erfüllen eine Bestätigungsfunktion.
Auf Grund seiner vierjährigen juristischen Ausbildung, die gemeinsam mit derjenigen der Rechtsanwälte durchgeführt wird, spezialisieren sich die Notare noch zwei Jahre weiter im Notarwesen aus. Der Notar ist befähigt um alle Amtshandlungen, Ausstellungen von Urkunden, Beratung und Vertragsabschluss zum Erwerb von Grundstücken sowie irgendeinem anderen Rechts-, Handels- oder Verwaltungsgeschäft usw. durchzuführen. In der Tat ist der Notar der einzig Befähigte um eine Niederschrift auszustellen, z.B. den Kaufvertrag irgendeines Grundstücks, Amtshandlung, die im Register des Grundstückeigentums eingeschrieben werden muss. Der Notar wird vom Käufer benannt.
Der Notar ist der einzig Befähigte um eine Niederschrift auszustellen, in der das Eigentum und die Übertragungsform des Erwerbs eines Grundstückes bestätigt sind. Auf Grund seiner Rechtsausbildung ist der Notar völlig fähig um die geeignete Beratung vor dem Geschäftsabschluss im Rahmen der Bedingungen, Fristen, Rechte und Verpflichtungen, die ein Rechtsgeschäft umfasst, damit der Erwerber über die gesamte Situation des zu erwerbenden Grundstücks, Bedingungen und Fristen vor den entsprechenden Kaufverhandlungen informiert ist, zu leisten. Dafür überprüft er die Eigentumsurkunden an Hand des Registersystems, im Kataster und innerhalb eines Regulationsrahmens, die die juristische, gewerbliche, steuerrechtliche Richtigkeit, die diese Art von Rechtsgeschäften betreffen, sichert.
Die Aufgabe der Register ist die Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die das Gesetz bestimmt zu veröffentlichen. Dieses ergibt sich aus der Einschreibung der Amtshandlungen und aus der Auskunft dieser an diejenigen, die sie beantragen (Die erwähnten Amtshandlungen sind z.B. Trägerschaft, Hypotheken, Mieten, Arreste, Pfände usw.).
Das Eigentumsregister arbeitet dezentralisiert, d.h., dass in der Hauptstadt jedes Verwaltungsbezirks ein Sitz dieses Amtsregisters sowie auch anderer Ortsregister existiert.
Das Register trägt die Amtshandlungen ein, die das Gesetz vorschreibt in Bezug auf die Güter, die sich innerhalb seiner Gerichtsbarkeit befinden.
Das Register des Grundstückeigentums sowie das Register der persönlichen Amtshandlungen und das Register der juristischen Personen bilden ein System, aus dem die Auskunft über Amtshandlungen, Geschäfte, Trägerschaft, Verbote und Untersagungen, Belastungen usw., die Personen und bewegliche und unbewegliche Güter betreffen, hervorgehen.
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